HansOtto schrieb:
kleiner Lifehack.
Zum Glück hat mein Sarkasmussensor gerade einen Ausschlag registriert!
OkeP schrieb:Das hat mir mein Steuerberater eindeutig verneint.
Natürlich muss das als Sonstige Einnahmen angegeben werden.
Im besonderen wegen der Umkehrbarkeit: wenn ich diese Einnahme anzeigen muss, muss ich auch alle Ausgaben anzeigen und dann wird es ein großer Verlust und das mag das Finanzamt noch weniger.
Ich hätte sonst sehr gerne meine Flugzeuge steuerrechtlich geltend gemacht ;-)
Steffen_E schrieb:In meinem Fall ist es so, dass dem Vercharterer wahrscheinlich der Geschäftssinn von FA aberkannt wird. Das wäre dann ein Freibrief um in Zukunft Quittungen ohne Reue auszustellen oder? Weil, das FA sagt ja selber, dass keine Gewinnabsicht erkennbar war!
Im besonderen wegen der Umkehrbarkeit: wenn ich diese Einnahme anzeigen muss, muss ich auch alle Ausgaben anzeigen und dann wird es ein großer Verlust und das mag das Finanzamt noch weniger.
trauntaler schrieb:Was meinst du mit Quittungen ohne Reue?
Das wäre dann ein Freibrief um in Zukunft Quittungen ohne Reue auszustellen oder? Weil, das FA sagt ja selber, dass keine Gewinnabsicht erkennbar war!
Wie sollte ein Gewinn absehbar sein, wenn nur die echten Kosten berechnet werden?
FlightControl schrieb:Schon echte Quittungen, aber ohne dass der Vercharterer die Einnahmen daraus auch angeben muss/darf/soll.
Oder "echte" Quittungen ohne Angst, dass das Finanzamt böse werden wird?
FlightControl schrieb:Auch wer einfach nur seine eigenen Kosten per Quittung weiterreicht, kann vom FA überprüft werden. Das ist i.d.R. unangenehm und gilt es zu vermeiden. Und falls es dann doch passiert, hat man in der von mir genannten Konstellation eine Steilvorlage.
Wie sollte ein Gewinn absehbar sein, wenn nur die echten Kosten berechnet werden?
trauntaler schrieb:Freibrief natürlich nicht, aber die Bestätigung, dass bei Liebhabereien und Betrieb ohne Gewinnerzielungsabsicht keine steuerliche Relevanz vorliegt.
Das wäre dann ein Freibrief um in Zukunft Quittungen ohne Reue auszustellen oder?
Und da kann das Finanzamt gerne kommen, die entstandenen Kosten sind ja einfach zu überschlagen, mit Motor und Flugzeugabschreibung, Wartungskosten, Betriebskosten, ...
Dass ich das meiste selber mache, kann mir nicht zur Last gelegt werden...
Ich hätte wie gesagt sehr gerne die Verpflichtung bekommen die Einnahmen zu versteuern...
Moin,
also jetzt mal Hand aufs Herz, was würdest Du wirklich sparen wenn Du die Kosten absetzen könntest, mir wäre das den Aufwand nicht wert denn die Kosten bekommst Du ja nicht ersetzt, es verringert ja evtl. nur Dein zu versteuernden Einkommen und egal wie man es macht, der Vercharterer muss es auch versteuern und wenn der Sachbearbeiter noch ein Neidhammel ist, stellt der Deine Einkommenserklärung und auch die des Vercharterers richtig auf den Kopf.
Postbote schrieb:Um genau das geht es, ich habe Kosten und die setze ich gegen meine Einkünfte. Da kommt schon was zusammen übers Jahr gerechnet und ich wäre ein schlechter Geschäftsmann, wenn ich das nicht versuchen würde.
es verringert ja evtl. nur Dein zu versteuernden Einkommen
Wenn Du geschäftlich ein Ul charterst, dann kannst Du das auch in Deine Bücher nehmen.
Die Pauschale funktioniert ja ohne einen Nachweis. Gerne kannst Du auch teurer reisen, solange Dir das FA keine Liebhaberei vorwirft.
Wenn Du von meiner Oma ein Auto kaufst, dann bekommst Du auch eine Quittung, ganz ohne einen Graubereich.
Schwierig wird es wenn meine Oma zu viele Autos verkauft, und eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar wird, dass dann aber auch nicht Dein Problem wird.
Gruß Olaf
@Olaf:
Da bringst Du aber Einiges durcheinander.
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