Klar, streng genommen ist ein Meter vor der Schwelle Aussenlandung u ich benötige eine Aussenstargenehmigung, um wieder in die Luft zu kommen.Nein, solche netten Herren muss man natürlich immer mit den eigenen Waffen schlagen:
...wurde mir (ausnahmsweise) nur eine Mündliche Ermahnung erteiltWird gefühlt in 99,9% der Fälle so gehandhabt. Vor zwei Monaten war ich auf einem fremden Platz unterwegs. Dort hat ein UL den Startlauf ein paar Meter vor der Schwelle begonnen (mehrmals für Platzrunden weil der Pistenzustand sehr schlecht war und der Flieger so schneller oben war). Ein Herr vom Luftamt hat den Piloten dann angesprochen, dass der für den Startlauf genutzte Bereich, keine Flugbetriebsfläche sei. Dabei hat er erklärt, dass seine Feststellung kleinlich erscheinen mag, er dies aber tun müsse, weil er sonst selbst in die Pflicht genommen worden wäre, wenn ein Unfall o.ä. passiert wäre und er trotz Beobachtung nichts gesagt hätte.
expl0rer Dabei hat er erklärt, dass seine Feststellung kleinlich erscheinen magUnd ich habe nach dem rustikalen Sicherheitsspruch gelernt "Die Piste und ... nimmt man immer ganz".
wenn die Schwelle versetzt istist die Piste davor Teil der Betriebsfläche und entsprechend gekennzeichnet.
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