FlyingDentist schrieb:Nein, um generelles Wiegen, Blasen etc vor oder nach einem Flug geht es nicht. Aber wie du richtig schreibst, sind die zur Prüfung einer Flugvorbereitung Berechtigten verpflichet, offensichtliche Fehler zu bemängeln und eine Korrektur zu verlangen. Wenn in der Addition 150 kg plus 150 = 200 kg sind, ein Spritverbrauch von 0,4ltr/h gerechnet wurde oder ganz offensichtlich zwei Suomi-Kämpfer in eine vollgetankte C42 steigen, dann haben die Beauftragen nicht nur das Recht sondern die Pflicht, besonders wenn es sich um einen Beamten handelt, tätig zu werden. Wie immer das im Einzelfall auch aussehen mag. Aber hier hast du recht: Das wird dann im Einzel-Endkampf der Richter entschieden, je nach Lust und Geldbeutel der beteiligten Richter und Suomis.Ihr könnt natürlich gerne weiter solchen Kokolores schreiben, aber es geht hier nicht um "generelles Wiegen von Besatzungen", wofür in der Tat jede rechtliche Handhabe fehlte,
*) durch Vorlage ein W&B-Berechnung, in der die Masse der Besatzung sehr wohl angegeben sein muss. Wenn dann der Veranstalter eine Masse von 150 kg dieser Besatzung akzeptiert, ohne das zu verifizieren, müsste er sich wahrscheinlich grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar noch mehr vorwerfen lassen.
Man könnte den Eindruck gewinnen daß hier der ein oder andere sich selber mit dem Titel "Deutscher UL-Meister" schmücken würde. Hätte jeder machen können aber dazu hätte man eben auch mitmachen müssen. Vom Dummschwätzen allen wird das nix!
Und noch was: Was soll denn das Übergewicht für einen Einfluß auf die Wertung gehabt haben? Navigieren Dicke genauer oder wie ist das zu verstehen?
Laßt doch die Kollegen in Gelnhausen in Ruhe die sich sicher viel Arbeit mit der Sache gemacht haben.
UL-Peter schrieb:
Hätte jeder machen können aber dazu hätte man eben auch mitmachen müssen.
Das ist sicher so nicht haltbar. Ich kenne jede Menge ULs, die zweisitzig nicht hätten legal mitfliegen können!
UL-Peter schrieb:
Was soll denn das Übergewicht für einen Einfluß auf die Wertung gehabt haben?
Na ganz einfach, wer überladen fliegt, darf nach geltendem Reglement nicht gewertet werden!!
Alle scheinen hier zu vergessen, dass das alles, wie all die Jahre davor unter Aufsicht und mit Kenntnis eines der Beauftragten stattgefunden hat.
Man stelle sich vor, beim Deutschlandflug gewönne eine überlandene Maschine und das LBA hätte nicht nur Kenntnis davon, sondern würde der Crew auf seiner Homepage auch noch mit Bildbericht dazu gratulieren.
UL-Peter schrieb:
Laßt doch die Kollegen in Gelnhausen in Ruhe die sich sicher viel Arbeit mit der Sache gemacht haben.
Das ist natürlich sehr anerkennenswert. Nur um die Gelnhäuser geht's ja auch gar nicht, wenn man davon absieht, dass es vielleicht etwas unglücklich ist, dass ausgerechnet der dortige Hauptveranwortliche Deutscher Meister wurde.
Michael
Stephan2 schrieb:
Wenn der dortige Verantwortliche mitmachen durfte, durfte er ja wohl auch gewinnen, nicht?
Ja natürlich schon, aber die Teilnahme an sich ist wohl eine Grauzone.
Michael
Flying Dentist:
Ja natürlich schon, aber die Teilnahme an sich ist wohl eine Grauzone.
Michael
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