Im Bundesgesetzblatt wurde jetzt eine Änderung der
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung veröffentlicht, die im Klartext die
Einführung einer 120-kg-Klasse in Deutschland bedeutet.
Demnach
gelten ab sofort Erleichterungen für motorisierte, ultraleichte
Dreiachser mit maximal 120 kg Leermasse inklusive Rettungssystem. Diese
Flugzeuge unterliegen künftig nicht mehr der Musterzulassungspflicht.
Stattdessen stellen die Verbände eine so genannte
Musterprüfbescheinigung aus, die sich nach den Bauvorschriften für
Ultraleichtflugzeuge, LTF-UL 2003, richtet. Derart geprüfte Geräte
dürfen dann ohne Kennzeichen und ohne Verkehrszulassung fliegen –
allein eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich. Wartung und
Betrieb liegen in der Verantwortung von Hersteller und Halter. Nicht
einmal Jahresprüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Beschränkungen
bei der maximalen Abflugmasse gibt es nicht, erlaubt sind ein- und
doppelsitzige ULs. Als sicher gilt die Einführung einer Lizenz für
dreiachsgesteuerte ULs bis 120 kg. Diese Lizenz wird zeitlich
unbeschränkt und ohne Medical gültig sein.
Ende Zitat.
Was es für Flieger in die Klasse gibt ?
Aktuell sind mir lediglich die ZJ-Viera (krasse Kiste) und die DAR Solo bekannt, die z.T. schon mit vorläufiger Verkehrszulassung fliegen.
Dennoch: wenn sich da was entwickelt, fände ich das auch für kleinere Geldbeutel äußerst spannend.
Fehlt dann nur noch die eigene Wiese .... :)
Grüsse Matthias
monstertyp schrieb:
hallo
also ich weiss nicht eine Lizenz ohne Medical was ist an solch einem Flieger anders wie bei einem richtigen Ul
und dann ohne Jnp ist wie Auto ohne Tüv
ich weiss nicht was ich davon halten soll
naja werden wir mal sehen was sich da entwickelt
Gruss Heiko
ps:
wird wohl das Mofa der Lüfte werden
pinguair schrieb:
120 kg ist ja nur ein Gestänge und nen fetzen Stoff... man braucht ja kein Medical um sich selbst umzubringen :)