Hallo Fliegerfreunde,
wir haben eine Frage zur so genannten „Anwesenheitspflicht
einer Sicherheitsperson“ an kleineren, unkontrollierten Plätzen. Wir stehen mit
unserer C22 mit einer Außenstart- und Landegenehmigung als einziges UL auf
einem Segelflugplatz im Großraum Hildesheim. In unserer Genehmigung ist das
Fliegen ohne Flugleiter ausdrücklich genehmigt! Nachdem ein befreundeter Platz
südlich von Bad Gandersheim im Sommer 2013 einen Rechtsstreit in Sachen
Flugleiterpflicht gewonnen hatte, bekamen unmittelbar danach in Niedersachsen
fast alle kleineren Plätze Post von Wolfenbüttel, bzw. von der „Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr“ mit
verschärften Auflagen in Sachen „Anwesenheitspflicht einer Sicherheitsperson“
die das alleine Fliegen auf kleinen Plätzen hier im Lande so gut wie unmöglich
macht.
War es bis vor kurzem möglich einen Fußgänger mit Handy
zu bitte den Start zu beobachten und bei Problemen nötigenfalls 112 zu wählen,
muss die Sicherheitsperson nun Zugang zum Rettungsfahrzeug haben und soll zudem
im Hauptflugbuch namentlich aufgeführt werden. Bei Start und Landung! Wenn man
also für längere Zeit unterwegs ist, muss diese Person so lange am Platz auf den
Rückkehrer warten. Wenn die Sicherheitsperson dann widererwarten nicht mehr am
Platz ist, landet man illegal und macht sich strafbar! Was ist das für ein Land
in dem wir leben…….
Somit ist es in Niedersachsen scheinbar kaum mehr möglich
legal alleine zu starten und zu landen. Aber genau das muss ja gewährleistet
sein wenn man z. B. auf einem Segelflugplatz als einziges UL steht. Die Jungs
und Mädels der Segelflieger-Sparten machen bekanntlich vom Herbst bis zum
Frühjahr Winterpause.
Ich weiß, dass außerhalb Niedersachsens die Regelung mit
besagter Sicherheitsperson viel lockerer und nachvollziehbarer gehandhabt wird
und sogar einige Plätze gar keine Auflagen in diese Richtung haben. In
Sachsen-Anhalt z.B. wird bei einigen Plätzen die Sicherheitsperson nur empfohlen,
aber nicht zwingend gefordert. Und es gibt wohl die Möglichkeit einen Antrag
auf Befreiung von der Sicherheitspersonenpflicht zu stellen. Nur finden wir
darüber überhaupt nichts im Netz. Es soll dann wohl im Einzelfall nach
Flugerfahrung, Muster und Platzgegebenheiten entschieden werden. Wir möchten
nun bei der NLfSuV mit einer schlecht platzierten Anfrage keine unnötigen
Steine ins Rollen bringen und uns womöglich unnötig in Rampenlicht stellen,
deshalb wenden uns vorab mit dieser Frage hier an Euch und hoffen, dass der
Eine oder Andere vielleicht eine Idee, oder Erfahrungen mit dem Thema gemacht
hat.
VG
Andreas F.
Chris_EDNC schrieb:Hallo Chris,
Mal dumm gefragt: Kontrolliert das jemand?
Ich war auch mal an einem Platz stationiert, wo diese Sicherheitsperson vorgeschrieben war. Hat aber letztlich niemanden wirklich interessiert und wurde auch nie kontrolliert.
Chris
udets_bester schrieb:Nein, ich empfehle nichts dergleichen.
Die Auflage zu ignorieren und mit einem Kribbeln im Nacken weiter machen, so wie du es empfiehlst,
udets_bester schrieb:
... verschärften Auflagen in Sachen „Anwesenheitspflicht einer Sicherheitsperson“ ...War es bis vor kurzem möglich einen Fußgänger mit Handy
zu bitte den Start zu beobachten und bei Problemen nötigenfalls 112 zu wählen,
muss die Sicherheitsperson nun Zugang zum Rettungsfahrzeug haben und soll zudem
im Hauptflugbuch namentlich aufgeführt werden.
"Auch bei Flugbetrieb ohne Flugleiter ist daher
in geeigneter Weise sicherzustellen, daß der einwandfreie Zustand
der Betriebsflächen, ein ausreichender Brand- und Rettungsschutz sowie die ordnungsgemäße
Führung des Hauptflugbuches jederzeit gewährleistet bleibt. Eine kundige
Person zur Bedienung der Brandschutz- und Rettungsausstattung muß auch bei
Flugbetrieb ohne Flugleiter am Platz anwesend sein."
Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Soweit also nichts Neues, jedenfalls was unseren Platz betrifft (Niedersachsen, Segelflug mit Motorsegler + Schleppflugzeug) .
Herr-K schrieb:In meiner Außenstart u. Landegenehmigung steht u.a., dass das Fliegen ohne Flugleiter erlaubt ist. Die Regelung für den Platz in Sachen Sicherheitsperson gab es schon lange vor uns. Nur wurde eben diese Regelung vor ca. acht Wochen um die von mit ober genannten Punkte verschärft! Also um die Punkte, dass die Sicherheitsperson im Hauptflugbuch eingetagen werden muss etc. aber das habe ich doch oben beschrieben!!
Wo steht denn die "Anwesenheitspflicht einer Sicherheitsperson“ geschrieben: In deiner Außenstart- und Landegenehmigung oder in der Betriebsgenehmigung des Segelfluggeländes? Was steht denn in der Post vom NLStBV WF genau drin: Eine neue Außenstart- und Landegenehmigung oder eine geänderte Betriebsgenehmigung des Platzes? Auf welcher Basis wurde die Außenstart- und Landegenehmigung erteilt: Als eingestädiges Dokument oder auf Bais der Betriebsgenehmigung?
udets_bester schrieb:Hallo Fliegerfreunde,
wir haben eine Frage zur so genannten „Anwesenheitspflicht
einer Sicherheitsperson“ an kleineren, unkontrollierten Plätzen. Wir stehen mit
unserer C22 mit einer Außenstart- und Landegenehmigung als einziges UL auf
einem Segelflugplatz im Großraum Hildesheim. In unserer Genehmigung ist das
Fliegen ohne Flugleiter ausdrücklich genehmigt! Nachdem ein befreundeter Platz
südlich von Bad Gandersheim im Sommer 2013 einen Rechtsstreit in Sachen
Flugleiterpflicht gewonnen hatte, bekamen unmittelbar danach in Niedersachsen
fast alle kleineren Plätze Post von Wolfenbüttel, bzw. von der „Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr“ mit
verschärften Auflagen in Sachen „Anwesenheitspflicht einer Sicherheitsperson“
die das alleine Fliegen auf kleinen Plätzen hier im Lande so gut wie unmöglich
macht.War es bis vor kurzem möglich einen Fußgänger mit Handy
zu bitte den Start zu beobachten und bei Problemen nötigenfalls 112 zu wählen,
muss die Sicherheitsperson nun Zugang zum Rettungsfahrzeug haben und soll zudem
im Hauptflugbuch namentlich aufgeführt werden. Bei Start und Landung! Wenn man
also für längere Zeit unterwegs ist, muss diese Person so lange am Platz auf den
Rückkehrer warten. Wenn die Sicherheitsperson dann widererwarten nicht mehr am
Platz ist, landet man illegal und macht sich strafbar! Was ist das für ein Land
in dem wir leben…….Somit ist es in Niedersachsen scheinbar kaum mehr möglich
legal alleine zu starten und zu landen. Aber genau das muss ja gewährleistet
sein wenn man z. B. auf einem Segelflugplatz als einziges UL steht. Die Jungs
und Mädels der Segelflieger-Sparten machen bekanntlich vom Herbst bis zum
Frühjahr Winterpause.Ich weiß, dass außerhalb Niedersachsens die Regelung mit
besagter Sicherheitsperson viel lockerer und nachvollziehbarer gehandhabt wird
und sogar einige Plätze gar keine Auflagen in diese Richtung haben. In
Sachsen-Anhalt z.B. wird bei einigen Plätzen die Sicherheitsperson nur empfohlen,
aber nicht zwingend gefordert. Und es gibt wohl die Möglichkeit einen Antrag
auf Befreiung von der Sicherheitspersonenpflicht zu stellen. Nur finden wir
darüber überhaupt nichts im Netz. Es soll dann wohl im Einzelfall nach
Flugerfahrung, Muster und Platzgegebenheiten entschieden werden. Wir möchten
nun bei der NLfSuV mit einer schlecht platzierten Anfrage keine unnötigen
Steine ins Rollen bringen und uns womöglich unnötig in Rampenlicht stellen,
deshalb wenden uns vorab mit dieser Frage hier an Euch und hoffen, dass der
Eine oder Andere vielleicht eine Idee, oder Erfahrungen mit dem Thema gemacht
hat.VG
Andreas F.
>Was ist das für ein Land in dem wir leben…….<
Ganz einfach, Andreas: Das ist Deutschland, also genau das, wie es in der *ersten* Strophe des Deutschlandliedes besungen wird... Hat sich noch nix geändert!
Man kann auf die Gelegenheit warten, beliebig Beispiele zum Besten zu geben, die genau in das o.a. Denkschema passen:
Da saß ich doch nachts vor einigen Tagen vor der Flimmerkiste und verfolgte einen Anshluß-Beitrag in 3sat, der die Besiedlung des Pazifischen Raumes - also heutiges Polynesien, sowie infolge Mikronesien und Makronesien - von der asiatischen Seite aus nachwies, indem zwei leichte Katamaran-Boote mit Scherensegeln a la Dschunke den See-Weg nachvollzogen und per geologischer Funde längs des Insel-Hopping-Weges mit eindeutiger Zuordnung bewiesen. Diese Boote schenkten sie bei Ende der Reise der dortigen Bevölkerung je einer von zwei benachbarten Inseln, damit diese wieder ein adäquates Fortbewegungsmittel für Besuche untereinander und zum Fischen in lohnenden Fanggründen haben sollten, die ihnen die Kolonialisten verboten hatten und damit auch das Wissen verschollen war.
Was in dem Bericht - der u.a. ein Bismarck-Eiland erwähnte - herauskam, war, daß die deutschen Kolonialisten umgehend und empört nach Hause in Berlin berichteten, daß die Insulaner ohne Erlaubnis einfach so zwischen den Inseln hochseetüchtig umherfuhren, was doch geflissentlich zu unterbinden sei.
So ähnlich - aber in Hochpotenz - kommt man sich hier auch als Flieger vor: nämlich die perfekte Perversion des Transportmittels Flugzeug per deutscher Bürokratie hinnehmen zu sollen. Was erlauben Struuunz???
Klar: Her leben ja auch überwiegend "gezüchtete Zombies", die sich das alles widerspruchslos gefallen lassen; es sollen glatte 98% der Bevölkerung sein, wie mal im WDR in einer philosophischen Sendung behauptet wurde - ausgerechnet!!! dort, aber die verstehen schließlich was davon - mit ihren langjährigen PISA-Dressur-Experimenten, Ergebnis: Jedem Jugendlichen sein Sozialarbeiter usw.
Ich habe fertig...
Gruß hob
Wer viel fragt geht viel irr. Bei all den vielen und zum Teil gegensätzlichen Vorschriften blickt eh keiner durch. ( mit Ausnahmen vom FD wollte ich eigentlich noch schreiben :) ) Da bekommt man Freiheit genehmigt, gleichzeitig Auflagen die das konterkariert.
Schmeiß doch das Hauptbuch von Zeit zu Zeit einfach weg. Ist verlegt worden ???, geklaut ???, verloren ???... gerade ein Neues begonnen...., oder einfach vergessen einzutragen, ist doch ein menschlicher Fehler.
Man muß heute bei der Regelungswut sowieso täglich mit Rechtsunsicherheit rechnen.
Das Motto hat sich geändert: Der Kluge kommt über den Bach, der Esel verhungert davor.
Aktuell sind 23 Besucher online, davon 1 Mitglied und 22 Gäste.